Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Bestandteil aller Verträge durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Geschäftskunden.

Geschäftsbedingungen von Soriax GmbH

SORIAX GmbH

Rothägliweg 13
4313 Möhlin
Schweiz

Tel: +41 76 202 55 04
Mail: info@soriax.com
Web: www.soriax.com

Angaben zum Unternehmen

Name: Soriax GmbH
Übersetzung: Soriax Ltd / Sagl / Sàrl
UID-Nr: CHE-427.563.166
UID-Ergänzung: HR/MWST
MwSt-Nr: CHE-427.563.166 MWST
HR-Status: Aktiv
Handelsreg.-Nr: CH-400.4.036.287-5

Bankverbindung

Die Schweizerische Post
Kaiserstrasse 6
CH-4310 Rheinfelden

Name der Bank: Post Finance
Kontonummer: 60-463660-2
IBAN: CH78 0900 0000 6046 3660 2

Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (schriftlicher und elektronischer Form) mit Burim Shaqiri, soriax.com | Soriax GmbH (nachfolgend soriax genannt), Rothägliweg 13, 4313 Möhlin. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden.

Angebot

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten brutto exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von soriax durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung durch Rechnung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail / Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innert 14 Tage und ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist soriax berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bzw. erstelltes Design und Scripte, sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von soriax.

Urheberrecht und Copyright

Das Urheberrecht für veröffentlichte, von soriax erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei soriax. Der Auftraggeber/Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von soriax bzw. wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.

Logo und Hinweis auf Erstellung

soriax ist berechtigt das Firmenlogo von Soriax GmbH sowie ein Beispielhinweis wie „Webdesign Basel – soriax.com“ oder „Marketing Agentur Schweiz – SORIAX“ mit Link zur Webseite von soriax.com im Footer und Impresuum der erstellten Webseite zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Hersteller der Seite und ist im Allgemeinen in der Erstellung von Webseiten eine übliche Praxis.

Link und Referenzverlinkung

soriax hat, wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt, das Recht das erstellte Design als Beispielarbeit auf der Referenzen-Seite zu zeigen und auch einen Backlink zum Webprojekt setzen zu dürfen.

Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Kleinere Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind im Support-Packet enthalten. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

Haftungsausschlüsse

soriax übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien und geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.

Als Gerichtsstand wird Rheinfelden, Aargau vereinbart.

Rücktrittsrecht

soriax ist berechtigt, auch während der Auftragsdurchführung und bei Rückzahlung der vollen Kaufsumme vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist insbesondere möglich wenn die Durchführung der Projekte, für die Firma aus diversen Gründen nicht mehr möglich ist.

Kostenpflichtige Offerte & Beratungen

Eine Offerte / Beratung basiert auf einer Analyse der Ist-Situation und ist mehrheitlich kostenpflichtig. Diese Dienstleistung wird je nach Zeitaufwand verrechnet. Die kostenpflichtige Offerte / Beratungen werden bei Auftragsbestätigung wieder von soriax gutgeschrieben.

Anmerkung: Die Beratungen haben lediglich empfehlenden Charakter. Die Entscheidung, welche Massnahmen letztendlich ausgeführt werden, liegt beim Auftraggeber.

Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen/Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen/Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen/Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen/Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.

Weiterführende Dokumente

Impressum und Datenschutz