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Die wichtigsten Fragen zu DSG & DSGVO
Die DSGVO basiert auf Prinzipien wie Rechtmässigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität, Vertraulichkeit und Verantwortlichkeit.
Sie haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Unternehmen müssen technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umsetzen, Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Hauptunterschiede liegen im geografischen Anwendungsbereich und in der Umsetzung spezifischer Anforderungen.
Verstösse können zu hohen Bussgeldern, Schadensersatzforderungen und einem Verlust des Vertrauens führen.
Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Dies hängt von der Art der Datenverarbeitung und dem Risiko für die Rechte der betroffenen Personen ab.
Durch Dokumentation der Datenschutzmassnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Schulung der Mitarbeiter.